Patientinnen und Patienten müssen sich ab dem 1. Juli 2020 auf gesetzliche und vertragliche Neuregelungen bei der Arzneimittelversorgung in den Apotheken einstellen.
Dazu gehören die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Anpassung von Festbeträgen bei verordneten Medikamenten und die Einführung von Rabattverträgen bei bestimmten gesetzlichen Krankenkassen.
Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel wird bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilt, wird diese Anpassung bei den rezeptpflichtigen Medikamenten mit ihren bundesweiten Festpreisen in der Apothekensoftware bereits berücksichtigt. Bei den rezeptfreien Medikamenten, die keiner Preisbindung unterliegen, müsse jede Apotheke selbst entscheiden, wie sie die Steuersenkung umsetzt.
Zum 1. Juli 2020 ändern sich auch viele Festbeträge – das sind die Erstattungshöchstbeträge der Krankenkassen für bestimmte Wirkstoffe. Ebenfalls am 1. Juli 2020 starten einige neue Rabattverträge – das sind Exklusivverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern. Sowohl durch die Festbeträge, als auch durch die Rabattverträge können sich die Zuzahlungen für Patienten verändern.
(ABDA / STB Web)
Artikel vom: 30.06.2020