Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder C1 kann auch dann keine Ausnahme vom Erfordernis der Mindestsehschärfe gemacht werden, wenn der Antragsteller jahrelange Erfahrung mit dem Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem Gewicht von knapp unter 3,5 t aufweist. So entschied das VG Koblenz (Az. 4 K 1332/19).
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