Viele Arbeitgeber sind durch das Coronavirus daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft Abhilfe.
Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.
Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.
Das BMF-Schreiben vom 23.04.2020 steht auf der Website des Bundesfinanzministeriums zum Download zur Verfügung.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 23.04.2020