Die Digitalisierung der Patientendaten kommt weiter voran. So soll das von der Bundesregierung vorgelegte Patientendaten-Schutzgesetz (19/18793) dafür sorgen, dass die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2021 verfügbar sein soll, mit Inhalten gefüllt werden kann. Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten.
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