Um die Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte auch während der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen sicherzustellen, hat das BMAS eine Formulierungshilfe für einen von der Regierungskoalition in den Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf vorgelegt. Gegenüber dem Referentenentwurf von Mitte April enthält der jetzige Entwurf wesentliche Änderungen, welche die von der BRAK geäußerte Kritik an wichtigen Punkten berücksichtigen:

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