Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Überprüfung von Direktinvestitionen aus Ländern außerhalb der EU soll verbessert werden. Überdies sollen im Bereich der Investitionsprüfung zusätzliche Handlungsspielräume für die nationalen Gesetzgeber erschlossen werden. Dies sieht der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze (19/18700) vor.

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