20180806CEST182626+0100 Patientenakte wird stufenweise eingef�hrt
Die Vorbereitungen der Gesellschaft f�r Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) zur Einf�hrung der elektronische Patientenakte sollen nach Angaben der Bundesregierung planm��ig bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein.
Auf dieser Grundlage k�nnten die Krankenkassen ihren Versicherten elektronische Patientenakten anbieten, hei�t es in der Antwort der Bundesregierung auf eine sog. Kleine Anfrage der Fraktion B�ndnis 90/Die Gr�nen. Versicherte sollen k�nftig die M�glichkeit bekommen, allen berechtigten Leistungserbringern relevante medizinische Daten sicher zur Verf�gung zu stellen. Die dabei zu erf�llenden Anforderungen an die Funktionalit�t, Interoperabilit�t und Sicherheit w�rden durch die gematik festgelegt. Elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen d�rften nur dann aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wenn die Festlegungen der gematik zur Interoperabilit�t beachtet w�rden.
Notfalldaten, Medikationspl�ne und Arztbriefe
Die elektronische Patientenakte soll stufenweise eingef�hrt werden. In der ersten Stufe sollen etwa Notfalldaten oder Medikationspl�ne gespeichert werden. Hinzu kommen elektronische Arztbriefe. In der ersten Stufe gehe es vor allem darum, einen Dokumentenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu erm�glichen. In weiteren Umsetzungsstufen sollen dann „Komfort- und Leistungsfunktionen“ erg�nzt werden.
Prinzip der Freiwilligkeit
F�r die Nutzung der elektronischen Patientenakten gelte das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Versicherten k�nnten selbst entscheiden, ob sie die Technik nutzen m�chten, welche Daten auf der Akte gespeichert und wem sie zug�nglich gemacht w�rden.
Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.
(hib / STB Web)
Artikel vom: 06.08.2018
Quelle: STB Web.