20180607CEST201649+0100 Gesetzliche Krankenversicherung: Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) beschlossen.
Im Einzelnen sind in dem Entwurf folgende Regelungen vorgesehen:
- Parit�tische Finanzierung der Krankenversicherungsbeitr�ge: Ab 1. Januar 2019 soll der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt werden. Der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) bleibt unver�ndert.
- Halbierung des Mindestbeitrags f�r Kleinselbstst�ndige: Ab 1. Januar 2019 soll der monatliche Mindestbeitrag f�r Selbstst�ndige auf 171 Euro halbiert werden.
- Abschmelzen der Finanzreserven bei den Krankenkassen: Die Finanzreserven einer Krankenkasse d�rfen den Umfang einer Monatsausgabe k�nftig nicht mehr �berschreiten. Übersch�ssige Beitragseinnahmen m�ssen ab dem Jahr 2020 �ber einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen, die �ber mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verf�gen, d�rfen ihren Zusatzbeitrag k�nftig nicht mehr anheben. Um Wettberbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden.
- Abbau der Beitragsschulden bei ungekl�rten Mitgliedschaften: Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft endet bislang nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erkl�rt. Wenn ein GKV-Mitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beitr�ge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird er obligatorisch zum H�chstbeitrag weiterversichert. Dies hat dazu gef�hrt, dass die Krankenkassen in erheblichem Ma� (fiktive) Beitragsschulden angeh�uft haben. Deshalb sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Versicherungsverh�ltnisse von solchen „passiven“ Mitgliedern zu beenden.
- Erh�hung des Aktienanteils bei Altersr�ckstellungen: Der Aktienanteil an Anlagen, mit denen die Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersr�ckstellungen absichern, wird von 10 auf 20 Prozent erh�ht. Das entspriche Regelungen im Versorgungsr�cklagegesetz des Bundes und verschaffe den Kassen mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase Chancen auf h�here Renditen, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seiner Pressemitteilung hierzu. Zugleich blieben die Risiken bezogen auf das Gesamtanlagevolumen begrenzt.
- Besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung f�r Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit: Ab dem 1. Januar 2019 soll f�r ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erm�glicht werden. Die Betroffenen erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeitr�gen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Versichertenentlastungsgesetz
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 07.06.2018
Quelle: STB Web.