20180619CEST185550+0100 Betrieblicher Pkw: Privatnutzung nicht immer unterstellt

Ein im Betriebsverm�gen einer Personengesellschaft gehaltener PKW muss nicht zwangsl�ufig privat genutzt werden. Der bestehende Anscheinsbeweis kann vielmehr durch weitere Fahrzeuge im Privatverm�gen der Gesellschafter ersch�ttert werden. Dies geht aus einem Finanzgerichts-Urteil hervor.

Eine Reihe von Fahrzeugen aus dem Hause BMW besch�ftigte das Finanzgericht M�nster. Eine Unternehmerfamilie hatte sich dagegen verwehrt, dass das Finanzamt Privatnutzung f�r einen X3 aus dem Betriebsverm�gen unterstellt hatte, obwohl privat ausreichend h�herwertige BMWs zur Verf�gung standen. Das Finanzamt hatte dennoch einen Privatnutzungsanteil f�r den X3 angesetzt, den es sowohl f�r Zwecke der Ertragsteuern als auch f�r die Umsatzsteuer nach der Einprozent-Regelung berechnet hatte.

Firmenwagen wird meist auch privat genutzt

Zu Unrecht, wie das Finanzgericht M�nster mit Urteil vom 21. M�rz 2018 (Az. 7 K 388/17 G,U,F) feststellte. Zwar entspreche es grunds�tzlich der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein betriebliches Kraftfahrzeug, das zum privaten Gebrauch geeignet ist und zur Verf�gung steht, auch privat genutzt werde. Dies gelte auch f�r ein Fahrzeug des Typs BMW X3, bei dem es sich um ein kompaktes Sport- und Nutzfahrzeug mit einem einer Limousine �hnlichen Fahrkomfort handele und das an das Erscheinungsbild eines Gel�ndewagens angelehnt sei.

Vergleichbare Fahrzeuge standen zur Verf�gung

Im Streitfall war der Senat jedoch davon �berzeugt, dass der BMW X3 tats�chlich nicht privat genutzt worden sei, denn den Kommanditisten h�tten im Streitzeitraum in Status und Gebrauchswert zumindest vergleichbare Fahrzeuge zur Verf�gung gestanden. Bei den Fahrzeugen Mercedes S 420, BMW 750 Ld und BMW 530d Touring handele es sich um ger�umige Modelle der Mittel- und Oberklasse. Auch der BMW 320d Touring – ein Modell der Mittelklasse – biete aufgrund seines Ladevolumens als Kombilimousine eine hohe Funktionalit�t.

(FG M�nster / STB Web)

Artikel vom: 19.06.2018

Quelle: STB Web.