20180427CEST164550+0100 Keine vorzeitige K�ndigung einer Direktversicherung wegen Geldbedarfs
Der blo�e Geldbedarf eines Arbeitnehmers begr�ndet keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Vertrag �ber eine Direktversicherung gegen�ber der Versicherungsgesellschaft zu k�ndigen, damit der Arbeitnehmer den R�ckkaufswert erh�lt.
Der Kl�ger schloss mit seiner Arbeitgeberin im Jahr 2001 eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Danach war die Arbeitgeberin verpflichtet, j�hrlich ca. 1.000 Euro in eine zugunsten des Kl�gers bestehende Direktversicherung, deren Versicherungsnehmerin sie ist, einzuzahlen. Die Versicherung, die von der Arbeitgeberin durch weitere Beitr�ge gef�rdert wird, ruht seit 2009. Mit seiner Klage verlangte der Kl�ger von seiner Arbeitgeberin die K�ndigung des Versicherungsvertrags, weil er sich in einer finanziellen Notlage befinde.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jedoch – wie die Vorinstanzen – die Klage abgewiesen (Urteil vom 26. April 2018, Az. 3 AZR 586/16). Der Kl�ger habe kein schutzw�rdiges Interesse an der begehrten K�ndigung. Die im Betriebsrentengesetz geregelte Entgeltumwandlung diene dazu, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter zumindest teilweise abzusichern. Mit dieser Zwecksetzung w�re es nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen k�nnte, die Direktversicherung lediglich deshalb zu k�ndigen, um dem versicherten Arbeitnehmer die M�glichkeit zu verschaffen, das f�r den Versorgungsfall bereits angesparte Kapital f�r den Ausgleich von Schulden zu verwenden.
(BAG / STB Web)
Artikel vom: 27.04.2018
Quelle: STB Web.