STB Web Content ServiceUm­satz­steu­er­li­che Be­hand­lung von Bit­coin & Co.Handel: Rechnung muss Leistungen immer eindeutig beschreibenUnternehmen melden 2016 Umsätze in Höhe von 6,1 Billionen Euro anZur Verfassungsmäßigkeit von NachforderungszinsenKein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

http://www.stb-web.de Nachrichten aus Steuern, Wirtschaft und Recht de-de stb-web.de 09.03.2018 | Das Bundesfinanzministerium nimmt in einem aktuellen BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen Stellung und bezieht sich dabei auf ein EuGH-Urteil aus 2015. Desweiteren werden Folgefragen geklärt, insbesondere hinsichtlich Miner, Wallets und Handelsplattformen. http://www.wilmsundpartner.wissmann-media.de/steuerberatung/news.html?nid=15931 08.03.2018 | Auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken oder Modeschmuck im Niedrigpreissegment kann ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht, über die abgerechnet wird. http://www.wilmsundpartner.wissmann-media.de/steuerberatung/news.html?nid=15691 06.03.2018 | 2016 gaben rund 3,3 Millionen Unternehmen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung mit einem voraussichtlichen Umsatz in Höhe von fast 6,1 Billionen Euro (ohne Umsatzsteuer) ab. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stieg der Wert der Lieferungen und Leistungen (Umsatz) gegenüber 2015 um 1,6 Prozent an. http://www.wilmsundpartner.wissmann-media.de/steuerberatung/news.html?nid=15731 28.02.2018 | Die Frage, ob ein Zinssatz von 0,5 Prozent für jeden Monat (6 Prozent pro Jahr), wie ihn das Finanzamt bei Steuernachforderungen zugrunde legt, in der heutigen Zeit noch angemessen ist, beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Nunmehr liegt eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) dazu vor. http://www.wilmsundpartner.wissmann-media.de/steuerberatung/news.html?nid=15781 27.02.2018 | Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin kann für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält. http://www.wilmsundpartner.wissmann-media.de/steuerberatung/news.html?nid=15631

Quelle: STB Web.