20180323CET164147+0100 Kindergeld auch bei Ausbildungsunterbrechung
Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist.
Geklagt hatte die Mutter einer Auszubildenden bei einer staatlich anerkannten Berufsfachschule f�r Mode. Die Tochter musste die Ausbildung krankheitsbedingt unterbrechen, das belegte das Attest einer Fach�rztin f�r Neurologie und Psychiatrie. Dennoch stellte die Familienkasse die Kindergeldzahlung ein. Dagegen wehrte sich die Mutter und lie� ihre Tochter – wie von der Kasse gefordert – amts�rztlich untersuchen, mit demselben Ergebnis. Die Kl�gerin und ihre Tochter teilten der Kasse anschlie�end mit, dass eine Ausbildung oder ein Studium voraussichtlich in einigen Monaten aufgenommen beziehungsweise fortgesetzt werde. Die Familienkasse lehnte die Gew�hrung von Kindergeld dennoch mit der Begr�ndung ab, die Tochter habe die Ausbildung abgebrochen.
Zu Unrecht, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 20. Februar 2018 (2 K 2487/16) feststellte. Es fehle an Anhaltspunkten f�r die Annahme, die Tochter der Kl�gerin habe wegen ihrer Erkrankung die Absicht aufgegeben, ihre Ausbildung nach der Genesung fortzusetzen. Dass die Dauer der Unterbrechung noch nicht absehbar sei, sei unsch�dlich. Ma�geblich sei nur, dass die Ausbildung aus krankheitsbedingten und damit objektiven Gr�nden unterbrochen worden sei.
(FG Rh.-Pf. / STB Web)
Artikel vom: 23.03.2018
Quelle: STB Web.