20180327CEST185642+0100 Apotheker: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Apotheker nicht nur dann von der Versicherungspflicht befreit ist, wenn er tats�chlich als approbierter Apotheker t�tig ist; ausreichend ist auch eine andere, nicht berufsfremde T�tigkeit.
Der Kl�ger, approbierter Apotheker, ist seit 2009 als Verantwortlicher f�r Medizinprodukte, Arzneibuchfragen und Fachinformationen in einem Unternehmen besch�ftigt, das Konzepte f�r die Reinigungs- und Sterilisationsprozess�berwachung zur Aufbereitung von Medizinprodukten erarbeitet. Seinen 2012 vorsorglich gestellten Antrag, ihn von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu befreien, hatte die beklagte Deutsche Rentenversicherung Bund abgelehnt.
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22. M�rz 2018 (Az. B 5 RE 5/16 R) kommt es bei der fraglichen Besch�ftigung allerdings nicht darauf an, ob es sich dabei um eine T�tigkeit handelt, die eine Approbation als Apotheker voraussetzt.
(BSG / STB Web)
Artikel vom: 27.03.2018
Quelle: STB Web.