20170117CET003436+0100 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Neu seit 1. Januar 2017
Seit dem 1. Januar 2017 sind wesentliche Teile des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz soll das Besteuerungsverfahren effizienter und serviceorientierter gestaltet werden.
Kernstück der Reform ist der Erlass des vollständig automationsgestützten Steuerbescheids einschließlich der elektronischen Bekanntgabe. Änderungen ergeben sich aber auch bei den Fristen zur Abgabe der Steuererklärung.
Verlängerte Abgabefristen
Bislang sind die Jahressteuererklärungen von nicht beratenen Steuerbürgern bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Für steuerlich beratene Steuerbürger endet die Abgabefrist am 31. Dezember des Folgejahres. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens werden die Abgabefristen zugunsten der Steuerpflichtigen jeweils um zwei Monate verlängert. Die verlängerten Fristen gelten erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.
Belege nur noch im Einzelfall
Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die Finanzverwaltung zukünftig in zahlreichen Fällen auf die Vorlage von Papier-Nachweisen verzichtet. Die Beleg-Vorlagepflichten werden insoweit durch Beleg-Vorhaltepflichten ersetzt. Das Finanzamt fordert Belege nur noch im Einzelfall an, wenn dies für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich ist.
(LfS Rheinl.-Pfalz / STB Web)
Artikel vom: 16.01.2017
Quelle: STB Web.