20161129CET185326+0100 Unternehmen sehen Insolvenzverfahren als 2. Chance
67 Prozent der Unternehmen sehen das Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren als eine wichtige Hilfe bei der Krisenbewältigung. Zu diesem Ergebnis kam eine Befragung der Creditreform Wirtschaftsforschung, des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) und des Bundesverbandes ESUG und Sanierung (BV ESUG).
In der Herbstbefragung 2016 haben sich 1.200 Unternehmer zum Einsatz der Sanierungsverfahren, zur Mitwirkung innerhalb eines Gläubigerausschusses sowie zu einem vor- bzw. außerinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren geäußert. Noch vor zwei Jahren bewerteten die befragten Unternehmer die Eigenverwaltung skeptischer.
Auffällig in der Befragung ist, dass insbesondere in den krisengeschüttelten Branchen das Wissen über die neuen Sanierungsmöglichkeiten besonders niedrig ist. Nur jedes dritte Bauunternehmen und jeder dritte Einzelhändler kennt in Grundzügen das Sanierungsinstrument unter Insolvenzschutz. Bedenklich sei zudem, dass sich seit der Befragung vor zwei Jahren das Wissen über die Sanierung unter Insolvenzschutz in der gesamten Wirtschaft nicht verbessert habe.
Forderung nach Sanierungsverfahren außerhalb der Insolvenz
Obwohl der deutsche Mittelstand den Sanierungsverfahren positiv gegenübersteht und ein grundlegender Wandel gegenüber Krise und Insolvenz zu erkennen ist, steigt die Forderung (66 Prozent) nach einem gesonderten und nicht mehr in die Insolvenzordnung eingebetteten Restrukturierungsverfahren. Damit befinden sich die deutschen Unternehmer auf einer Linie mit der EU-Kommission, die als Teil ihrer Agenda zur Schaffung einer Kapitalmarktunion ein Verfahren einführen will, das Sanierungen außerhalb der Insolvenz ermöglichen soll (STB Web berichtete).
Die EU-Richtlinie, die ein Verfahren außerhalb einer förmlichen Insolvenz anstrebt, soll die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung erhöhen, indem das Verfahren nicht öffentlich gemacht wird und der gute Ruf des Unternehmens nicht unter diesem Verfahren leidet.
(creditreform / STB Web)
Artikel vom: 29.11.2016
Quelle: STB Web.