20161014CEST191922+0100 Bundesrat für gesetzliche Vertretungsbefugnis der Partner im Krankheitsfall
Der Bundesrat möchte, dass sich Ehegatten und Lebenspartner im Bereich der Gesundheitssorge und Fürsorge künftig automatisch vertreten dürfen. Er hat dazu am 14. Oktober 2016 eine Gesetzesinitiative beschlossen.
Ist eine volljährige Person aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden und hat die betroffene Person nichts Gegenteiliges geäußert, so soll der Partner die mit dem Krankheitsfall unmittelbar zusammenhängenden Angelegenheiten für eine begrenzte Zeit regeln dürfen. Er soll dann beispielsweise in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen oder Ansprüche des Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen dürfen.
Fehlvorstellung vieler Betroffener
Bislang setzt eine solche Vertretungsbefugnis die Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung voraus. Tatsächlich gebe es jedoch nicht genügend Vorsorgevollmachten, da Gedanken über Krankheit und Behinderung oft verdrängt würden. Die Mehrheit der Befragten gehe dennoch davon aus, dass sie zumindest in der ersten Zeit nach einem Unfall automatisch die Entscheidungen für den nahen Angehörigen treffen dürften. Dies habe eine repräsentative Meinungsumfrage bestätigt, führt die Begründung zum Gesetzentwurf aus.
Ergänzung zur Regelung privater Vorsorge
Die vorgeschlagene Regelung soll die Vorsorgevollmacht nicht ersetzen. Stattdessen ergänzt sie das bestehende System privater Vorsorge. Daher greift die automatische Vertretung nur für einen begrenzten Zeitraum. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, so sind bei einer längeren Handlungsunfähigkeit gleichwohl ein Betreuungsverfahren und die Bestellung eines Betreuers erforderlich.
Weiteres Verfahren
Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet sie dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 14.10.2016
Quelle: STB Web.