20161007CEST125708+0100 Änderung der Schmerztherapie-Vereinbarung

Die Krankenkassen haben Neuerungen in der Schmerztherapie-Vereinbarung beschlossen. Damit soll die Behandlung schmerzkranker Patienten erleichtert werden.

Künftig sollen sich mehr Ärzte um die Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten kümmern wollen, so das Ziel der Änderungen. Dazu soll etwa eine Möglichkeit geschaffen werden, die erforderliche zwölfmonatige Tätigkeit für den Kompetenznachweis in einer qualifizierten schmerztherapeutischen Ausbildungseinrichtung auch halbtags durchzuführen. Damit kann dies künftig berufsbegleitend erfolgen.

Zudem sollen die Praxisbedingungen flexibler gestaltet werden. So gelten die Vorgaben, die den Umfang schmerztherapeutischer Sprechstunden pro Woche festlegen, künftig nicht mehr pro Arzt, sondern für dessen Praxisstandorte insgesamt. Ärzte können Sprechzeiten, die Schmerzpatienten vorbehalten sind, künftig auch auf ihre Haupt- und Zweigpraxen aufteilen.

Eine weitere Entlastung soll die Reduzierung der jährlich durchzuführenden Schmerzkonferenzen für Ausbildungspraxen darstellen, in denen nur ein Schmerztherapeut tätig ist. Auch die Modalitäten zur Dokumentationsprüfung wurden verändert. Ein Novum ist hingegen die Überprüfung von Ärzten mit einer erstmaligen Genehmigung zur Durchführung schmerztherapeutischer Leistungen.

Die Änderungen sollen am 1. Oktober 2016 in Kraft treten.

(KBV / STB Web)

Artikel vom: 07.10.2016

Quelle: STB Web.