20160830CEST173816+0100 Irland muss bis zu 13 Milliarden Euro Steuern von Apple nachfordern
Irland hat dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. Euro gewährt. Zu diesem Ergebnis kam die Europäische Kommission nach einer beihilferechtlichen Prüfung. Irland muss die rechtswidrige Beihilfe nun zurückfordern.
Im Zuge einer im Juni 2014 eingeleiteten eingehenden beihilferechtlichen Prüfung gelangte die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass zwei von Irland an Apple gerichtete Steuervorbescheide in künstlicher Weise eine erhebliche Verringerung der von Apple ab dem Jahr 1991 in Irland gezahlten Steuern bewirkt haben. Mit den Vorbescheiden wurde eine Methode zur Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne von zwei in Irland ansässigen Unternehmen der Apple-Gruppe (Apple Sales International und Apple Operations Europe) gebilligt, die nicht der wirtschaftlichen Realität entsprach: Nahezu die gesamten von den beiden Unternehmen im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne wurden intern einem „Verwaltungssitz“ (ein sogenanntes „Head Office“) zugewiesen.
Effektiver Steuersatz von 0,005 Prozent
Die Prüfung der Kommission ergab, dass diese „Verwaltungssitze“ nur auf dem Papier bestanden und keine derartigen Gewinne hätten erwirtschaften können. Die den „Verwaltungssitzen“ zugewiesenen Gewinne wurden im Einklang mit mittlerweile nicht mehr geltenden Bestimmungen des irischen Steuerrechts in keinem Land besteuert. Infolge der mit den Steuervorbescheiden gebilligten Zuweisungsmethode zahlte Apple auf die Gewinne von Apple Sales International einen effektiven Körperschaftsteuersatz, der von 1 Prozent im Jahr 2003 auf 0,005 Prozent im Jahr 2014 zurückging.
Steuern von bis zu 13 Mrd. Euro zzgl. Zinsen
Diese selektive steuerliche Behandlung von Apple in Irland ist nach den EU-Beihilfevorschriften nicht zulässig, da sie Apple einen wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschafft, die den Steuervorschriften desselben Landes unterliegen. Die Kommission kann die Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen für einen Zeitraum von zehn Jahren vor ihrem ersten Auskunftsersuchen anordnen, das in diesem Fall auf das Jahr 2013 zurückgeht. Irland muss nun die Steuern von bis zu 13 Mrd. Euro, die Apple für die Jahre 2003 bis 2014 in Irland nicht entrichtet hat, zuzüglich Zinsen zurückfordern.
(Europ. Kommission / STB Web)
Artikel vom: 30.08.2016
Quelle: STB Web.