20160702CEST183252+0100 Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetter-Opfer
Verheerende Regenmassen haben im Mai/Juni 2016 vielerorts in Deutschland zu schweren Überschwemmungen, blockierten Straßen und zerstörten Häusern in den Unwettergebieten geführt. Mit BMF-Schreiben vom 28. Juni 2016 informieren die Finanzbehörden über Unterstützungsmaßnahmen.
Die Bundesregierung unterstützt die hohe Spendenbereitschaft in Deutschland, damit möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Spendern, Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Hilfeleistung erleichtern.
Die Vereinfachungsregelungen gelten für Unterstützungen, die vom 29. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016 geleistet werden. Die Regelungen sehen Folgendes vor:
- einen vereinfachten Zuwendungsnachweis
- Zulässigkeit von Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften
- Unterstützung durch Arbeitslohnspende und Beihilfe
- Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen von Unternehmen
- Elementarschäden als außergewöhnliche Belastungen
- Weitere steuerliche Erleichterungen
Das BMF-Schreiben mit allen Details kann hier heruntergeladen werden.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 02.07.2016
Quelle: STB Web.