20160403CEST190028+0100 Verbraucherschlichtung seit 1.4. in Kraft
Am 1.4. trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer sollen durch ihre Teilnahme profitieren, indem sie ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben.
Die Regelungen im Überblick:
- Künftig wird es ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben, die den Anforderungen der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten entsprechen. Jeder Verbraucher kann bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen künftig eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.
- Die Streitmittler, die für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle verantwortlich sind, müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.
- Die Anerkennungsbehörden werden auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen achten.
- Bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden.
Weitere Informationen unter: www.verbraucher-schlichter.de
(BMJV / STB Web)
Artikel vom: 03.04.2016
Quelle: STB Web.