20151215CET160018+0100 Urlaubsanspruch für Erben
Ein Urlaubsanspruch endet nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers, sondern er wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschieden.
Die Erblasserin stand in einem Arbeitsverhältnis zu der Beklagten und hatte im Zeitpunkt ihres Todes noch einen Erholungsurlaubsanspruch von 33 Tagen. Ihre Erben forderten von der Beklagten die Abgeltung dieses Urlaubsanspruchs.
Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage entsprochen. Der Urlaub sei abzugelten, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden könne. Diese Voraussetzungen seien bei dem Tod des Arbeitnehmers gegeben. Soweit das Bundesarbeitsgericht darauf abstelle, mit dem Tod erlösche die höchstpersönliche Leistungspflicht des Arbeitnehmers und damit auch ein (abzugeltender) Urlaubsanspruch, widerspreche dies der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei daher nicht zu folgen.
Arbeitsgericht Berlin, Az. 56 Ca 10968/15
(Arbeitsgericht Berlin / STB Web)
Artikel vom: 15.12.2015
Quelle: STB Web.