32 Päckchen mit chinesischen Schriftzeichen und einen Beutel mit knapp 1,5 Kilogramm einer bräunlichen Substanz wollte eine 42-jährige Reisende am 2. April 2015 nach Deutschland einführen.
Zöllner kontrollierten die Reisende, als sie mit ihrem Gepäck den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollte. Auf Befragen gab sie an, dass es sich bei den Päckchen um ein Erkältungsmittel gegen Fieber und ähnliche Erkrankungen handelt. In dem größeren Beutel würde sich lediglich Zucker befinden.
Nach bisheriger Recherche handelt es sich bei den Substanzen jedoch um Präparate aus zerriebener indischer Kostuswurzel, die unter anderem in der chinesischen Medizin Anwendung finden. Da die indische Kostuswurzel vom Aussterben bedroht ist, ist die Einfuhr nach der Artenschutzverordnung verboten.
„Beim Thema Artenschutz denken viele Reisende nur an präparierte Tiere. Dabei sind wesentlich mehr Pflanzen- als Tierarten geschützt“, so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.
(Zoll / STB Web)
Artikel vom: 09.04.2015
Quelle: STB Web.