20150311CET172611+0100 Reiki-Meister akzeptiert Verurteilung zu Schmerzensgeld
Ein Reiki-Meister hat nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts Oldenburg seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Oldenburg zurückgenommen. Er war zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt worden, weil er durch Einrenken fünf Schlaganfälle bei seinem Patienten ausgelöst hatte.
Ein Mann litt an einem Kribbeln in der rechten Körperhälfte und unter Kopfschmerzen. Er suchte mit diesen Symptomen zunächst ein Krankenhaus auf und wurde von dort an einen Neurologen verwiesen. Als kurz danach noch Rückenschmerzen hinzutraten, ging er zu einem Reiki-Meister, der auch als Chiropraktiker tätig war. Dieser bewegte bei der Behandlung den Kopf des Mannes ruckartig einmal nach links und einmal nach rechts. Dies löste insgesamt fünf Schlaganfälle aus. Der Mann musste lange stationär behandelt werden, war für vier Jahre arbeitsunfähig erkrankt und wird dauerhaft unter den Folgen der Schlaganfälle leiden.
Verschulden konnte nachgewiesen werden
Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Infarkte durch das Einrenken ausgelöst worden waren. Bei dem Manöver seien kleine Blutgerinnsel, sog. Thromben gelöst worden, die die Blutgefäße im Gehirn verstopften und so zu einer Sauerstoffunterversorgung führten. Das Landgericht Oldenburg entschied, dass der Reiki-Meister seinem ehemaligen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro und 3.600 Euro als Schadensersatz zahlen muss, weil er eine Tätigkeit als Heilpraktiker ausgeübt habe, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Genehmigung zu sein.
Keine Genehmigung nach dem Heilpraktikergesetz
Eine chiropraktische Tätigkeit fällt unter den Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes. Zweck des Erlaubnisvorbehalts ist unter anderem, ein Minimum an Fachkunde sicherzustellen, um die Patienten davor zu schützen, dass der Heilende sie, z.B. weil er die Bedeutung seines Handelns verkennt, schädigt. Gerade diese Gefahr, vor der das Heilpraktikergesetz schützen soll, hatte sich aus Sicht der Richter hier verwirklicht. Nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts Oldenburg nahm der Reiki-Meister seine Berufung gegen ein Urteil zurück und akzeptierte seine Strafe.
(OLG Oldenburg / STB Web)
Artikel vom: 11.03.2015
Quelle: STB Web.