20150216CET151821+0100 Gesundheitsdaten besonders schutzwürdig

Gesundheitsdaten sind nach Aussage der Bundesregierung besonders schutzwürdig und sollten daher nicht leichtfertig weitergegeben werden. Versicherte sollten sich der besonderen Bedeutung ihrer Daten bewusst sein und sorgsam mit der Weitergabe umgehen.

Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/3849) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt, sei davon auszugehen, „dass Versicherte sich der besonderen Bedeutung ihrer Daten bewusst sind und daher sorgsam und zurückhaltend mit der Weitergabe entsprechender Informationen umgehen“. Die Anfrage bezog sich auf Datensammlungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV). So habe die Versicherungsgruppe Generali angekündigt, dass Kunden, die selbst Gesundheitsdaten über sich sammeln und an die Versicherung weiterreichen, eine Gratifikation (Bonus) erhalten sollen, schreibt die Linke. Mit den Daten könnten Rückschlüsse über den Gesundheitszustand der Versicherten gezogen werden, etwa hinsichtlich der Blutzuckerwerte, Einnahme von Medikamenten, Konsum von Alkohol usw.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogenen Daten nur mit Einwilligung

Die Bundesregierung weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass in einem solchen Fall die Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten sind. Versicherungen, die derartige Tarife anbieten wollten, müssten darüber hinaus sorgfältig und verantwortlich mit den Informationen umgehen. Die Gefahr einer „Individualisierung des Gesundheitsrisikos“ in der PKV werde derzeit nicht gesehen. Allerdings werde die Regierung die Entwicklung sorgfältig beobachten, was im Übrigen auch für die Chancen der digitalen Anwendungen gelte. Grundsätzlich ist nach Angaben der Bundesregierung die kontinuierliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher personenbezogenen Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten zulässig. Eine Vertragsgestaltung, die dem Versicherten erlaube, seine Beitragszahlung zu reduzieren, sei nicht grundsätzlich unzulässig. Es liege jedoch im eigenen Interesse der Versicherten, „sorgfältig mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen sowie vor- und Nachteile ihrer Bereitschaft zur Datenoffenlegung sorgfältig und bewusst abzuwägen.“

(hib / STB Web)

Artikel vom: 16.02.2015

Quelle: STB Web.