20141111CET131751+0100 Änderung steuerrechtlicher Vorschriften in Sicht
Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Abgabenordnung soll der Anknüpfungspunkt für weitere notwendige Änderungen im Steuerrecht werden.
Die Länder haben in einer aktuellen Bundesratssitzung am 7. November 2014 in ihrer Stellungnahme gefordert, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Pauschbeträge für behinderte Menschen zu erhöhen sowie die Kosten für häusliche Arbeitszimmer zu pauschalieren. Der Bundesrat verwies in diesem Zusammenhang auch auf den von den Ländern bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Steuerrechts, der dem Bundestag seit April 2014 vorliegt. Der Bundesrat wird nun unter anderem im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, wie steuerliche Gestaltungen zu vermeiden sind, die sich aus der derzeitigen Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus so genannten Streubesitzbeteiligungen ergeben.
EU-Recht macht Anpassungen erforderlich
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung diente bisher lediglich dazu, in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union vorzunehmen sowie Vorkehrungen zur Sicherung des Steueraufkommens zu treffen. Weitere Maßnahmen greifen Empfehlungen des Bundesrechnungshofs auf oder sollen der Vereinfachung im Besteuerungsverfahren dienen.
Die Stellungnahme des Bundesrats kann hier heruntergeladen werden.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom: 11.11.2014
Quelle: STB Web.