20140610CEST155331+0100 Lohnsteuer: Zufluss bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer
Das Bundesfinanzministerium befasst sich in einem aktuellen Schreiben mit dem Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.
Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen 2011 und 2013 zur lohnsteuerlichen Behandlung bestimmter Gehaltsbestandteile eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft Stellung genommen, die im Anstellungsvertrag vereinbart, tatsächlich aber nicht ausgezahlt wurden. Das Bundesfinanzministerium erörtert nun in einem aktuellen BMF-Schreiben vom 12.05.2014, welche Konsequenzen die Finanzverwaltung aus der jüngsten Rechtsprechung zieht.
Zuflussfiktion im Wesentlichen anwendbar
Dem beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen „seine“ Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu, so das BMF-Schreiben. Ob sich der Vorgang in der Bilanz der Kapitalgesellschaft tatsächlich gewinnmindernd ausgewirkt hat, etwa durch die Bildung einer Verbindlichkeit, ist für die Anwendung dieser sog. Zuflussfiktion unerheblich, sofern eine solche Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung hätte gebildet werden müssen.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 10.06.2014
Quelle: STB Web.