Ende Januar hat der Bundestag einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, die Budgets für Hausärzte abzuschaffen und Jahrespauschalen in der Honorierung einzuführen.
Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche sollen künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet werden (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 01.04.2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.
Personen mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies solle Anreize schaffen, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.
Zusätzlich sollen „Versorgerpraxen“, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig eine Vorhaltepauschale erhalten. Beispielsweise bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen sollen so besser vergütet werden.
(BMG / STB Web)
Artikel vom: 04.02.2025