Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einem Amazon-Händler die Werbung für Mineralstofftabletten mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagt.
Die Werbung verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, führte der Senat aus. Demnach sei es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben. Darunter fallen auch die mit übermäßigem Alkoholkonsum verbundenen Symptome.
Mit der weiten Auslegung des Verordnungsbegriffs soll der Gefahr begegnet werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne zureichende Aufklärung eingesetzt würden. „Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind daher unzulässig“, so der Senat in seinem Urteil vom 14.11.2024 (Az. 6 Ukl 1/24).
Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann mit dem binnen zwei Wochen einzulegenden Einspruch die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.
(OLG Ffm / STB Web)
Artikel vom: 20.11.2024