Mit der Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes fiel auch der Startschuss für die Errichtung einer neuen Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung. Hierfür hatte sich insbesondere die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eingesetzt.

Für Steuerberatende, Mandantschaft und die Sozialversicherungsträger soll die Verwaltung von Vollmachten grundlegend vereinfacht und dadurch die Lohnabrechnung effizienter werden. Erstmals wird es die Möglichkeit geben, die Daten der Generalvollmachten zentral zu hinterlegen, anstatt für jeden Sozialversicherungsträger separate Vollmachten zu erstellen.

Ab Januar 2028 wird die Nutzung der Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung zunächst optional sein, ab Januar 2030 wird sie dann für die Sozialversicherungsträger verpflichtend.

Die Vorteile liegen für die BStBK auf der Hand: Arbeitgeber müssen nicht mehr für jeden Träger Einzelvollmachten ausstellen. Steuerkanzleien profitieren von einem erheblich geringeren Verwaltungsaufwand, da sie nicht mehr unzählige Einzelvollmachten organisieren und verwalten müssen. Sozialversicherungsträger erhalten durch den zentralen Zugriff auf die hinterlegten Daten der Generalvollmachten sofortige Informationen und können die Verfahren erheblich beschleunigen.

Bis zur geplanten Einführung 2028 seien allerdings noch zahlreiche Abstimmungs- und Aufbauarbeiten notwendig. Die BStBK werde gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern daran arbeiten, die technischen Grundlagen und gemeinsame Grundsätze für die Vollmachtsdatenbank, etwa zu Fragen der Datensicherheit und Schnittstellen, zu schaffen.

(BStBK / STB Web)

Artikel vom: 23.10.2024