Wer Mandanten nicht über Rechtsprechungsänderungen informiert, macht sich haftbar. Dazu müsse man auch die BGH-Datenbank kennen, so das OLG Jena (Az. 9 U 364/18). Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Wer Mandanten nicht über Rechtsprechungsänderungen informiert, macht sich haftbar. Dazu müsse man auch die BGH-Datenbank kennen, so das OLG Jena (Az. 9 U 364/18). Darauf weist die BRAK hin.
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