Das OLG Hamm hatte über die Wirksamkeit einer testamentarischen Bedingung zu entscheiden, die ein Hausverbot für den Lebensgefährten der Erbin vorsah (Az. 10 U 58/21).
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Das OLG Hamm hatte über die Wirksamkeit einer testamentarischen Bedingung zu entscheiden, die ein Hausverbot für den Lebensgefährten der Erbin vorsah (Az. 10 U 58/21).
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