Der Auslandstätigkeitserlass wird durch das BMF aktualisiert und an bestehende Rechtsprechung angepasst. Daneben wird erstmalig eine Mindestbesteuerung aufgenommen (Az. IV C 5 – S-2293 / 19 / 10012 :001).
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Der Auslandstätigkeitserlass wird durch das BMF aktualisiert und an bestehende Rechtsprechung angepasst. Daneben wird erstmalig eine Mindestbesteuerung aufgenommen (Az. IV C 5 – S-2293 / 19 / 10012 :001).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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