Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, wie bei ehemaligen Bediensteten des Europäischen Patentamts die Ruhestandsbezüge im Fall der Übertragung von Versorgungsanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einkommensteuerliche Zwecke aufzuteilen sind (Az. X R 2/20).

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