Der BFH hatte u. a. zu klären, ob ein berichtigungsfähiger Vorsteuerabzug i. S. des § 15a Abs. 1 und 5 UStG auch dann gegeben ist, wenn in der festgesetzten Umsatzsteuer der ausgeglichene Saldo zwischen Steuerschuld nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 UStG und Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG enthalten ist (Az. V R 33/18).

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