Die Bundesregierung will den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Hierfür hat sie den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes vorgelegt.
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Die Bundesregierung will den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Hierfür hat sie den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes vorgelegt.
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