Durch eine Änderung in der Insolvenzordnung will der Bundesrat aus Gründen der Rechtssicherheit sicherstellen, dass grundsätzlich der vollständige Gerichtsbeschluss über die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters bekannt gemacht werden. Dazu hat die Bundesregierung Stellung genommen.

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