DRSC: Bekanntmachung von DRÄS 9
Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 9 wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers durch das BMJV gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Darüber informiert die WPK. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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