Um auch während der Corona-Krise das Funktionieren der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zu gewährleisten, hat das BMAS einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze vorgelegt. Dazu hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in einem Schreiben an das Ministerium kurzfristig die Sicht der BRAK erläutert.

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