Hundezwinger im allgemeinen Wohngebiet
Das VG Trier hat in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagungsverfügung zur Haltung von mehr als zwei Hunden in einer Außenzwingeranlage bestätigt (Az. 7 L 3342/21). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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