Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz verlängert den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener bis zum 31.03.2022.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz verlängert den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener bis zum 31.03.2022.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen