Verblasste Parkberechtigung – wer trägt die Auto-Abschleppkosten?
Wer trägt die Kosten, wenn ein Auto abgeschleppt wird, weil der Stempel auf der Parkberechtigung durch die Sonneneinstrahlung verblichen ist? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 328/21). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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