Wer trägt die Kosten, wenn ein Auto abgeschleppt wird, weil der Stempel auf der Parkberechtigung durch die Sonneneinstrahlung verblichen ist? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 328/21).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Wer trägt die Kosten, wenn ein Auto abgeschleppt wird, weil der Stempel auf der Parkberechtigung durch die Sonneneinstrahlung verblichen ist? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 328/21).
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