Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern

Das LSG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Kläger, der nach der Geburt zu Pflegeeltern kam, nach dem Tod beider Pflegeeltern keinen Anspruch auf Vollwaisenrente hat, da seine dem Grunde nach unterhaltspflichtigen leiblichen Eltern noch leben (Az. L 14 R 693/20). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte

Ab 01.03.2024 gilt neuer MFA Tarifvertrag

Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%, über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um bis zu 5% erhöht. 
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