Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden
20150509CEST172754+0100 Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen Rückstellungen bilden Ärzte, die die vorgegebenen Richtgrößen für die Verschreibung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln um mehr als 25 Prozent überschreiten, dürfen Rückstellungen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen bilden. Zwei Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis betrieben, hatten in ihrem Jahresabschluss Rückstellungen für (ungewisse) Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung gebildet, weil sie die Verschreibungsrichtgrößen pro Quartal um 216 Prozent, 198 Prozent, 169 Prozent und 195 Prozent überschritten hatten. …
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