Zum Entgeltanspruch bei Psychotherapieausbildung im praktischen Jahr
20141006CEST175131+0100 Zum Entgeltanspruch bei Psychotherapieausbildung im praktischen Jahr Das Arbeitsgericht Köln hatte über die Klage eines Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) zu entscheiden, der für seine Tätigkeit im praktischen Jahr Vergütung verlangte. Die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten“ verlangt den Nachweis von insgesamt 1.800 Stunden praktischen Tätigkeiten, davon mindestens 1.200 Stunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung. …
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