Kein Schadenersatz: Schwangerschaft fehlerhaft nicht erkannt
20150120CET175524+0100 Kein Schadenersatz: Schwangerschaft fehlerhaft nicht erkannt Eine Gynäkologin musste trotz Nichterkennens einer Schwangerschaft keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zahlen. Eine Frau begab sich in die gynäkologische Behandlung einer Frauenärztin, um das Vorliegen einer Schwangerschaft abzuklären. …
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