6.000 Euro Schmerzensgeld wegen unzureichender OP-Risikoaufklärung
20160826CEST160656+0100 6.000 Euro Schmerzensgeld wegen unzureichender OP-Risikoaufklärung Mit rechtskräftigem Urteil vom 08.07.2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Arztpraxis wegen eines Aufklärungsfehlers zum Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Diese hatte es versäumt, vor einer Versteifungsoperation des Sprunggelenks den Patienten über das Risiko einer Pseudoarthrose aufzuklären. …
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