Negative Arztbewertung darf bleiben
20160105CET190145+0100 Negative Arztbewertung darf bleiben Ärzte müssen sich Kritik in Bewertungsportalen gefallen lassen – soforn sie nicht das Persönlichkeitsrecht massiv verletzt. „Der eigentlich freundliche Arzt hat mir nur leider mehrere Gründe gegeben, nach der Behandlung ohne einen neuen Termin herauszurennen.“ Diese Äußerung in einem Bewertungsportal störte einen Bonner Arzt. …
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