Urteil zur Übernahme von Kosten medizinischer Fußpflege
20171115CET200639+0100 Urteil zur Übernahme von Kosten medizinischer Fußpflege Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf die sogenannte Nagelspangenbehandlung. Übernimmt diese kein Arzt, so muss die Kasse die Kosten der Behandlung beim Podologen übernehmen, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. …
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