Warnhinweis auf Ärzteportal rechtmäßig
Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von gekauften Bewertungen das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Ein Zahnarzt wurde von einem Ärztebewertungsportal darüber informiert, dass auf seinem Profil gefälschte positive Bewertungen veröffentlicht worden seien. Sollte er dies nicht aufklären können, würden die Nutzer per Warnhinweis über das Vorliegen gekaufter …
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